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Wie ukrainische Künstler*innen in Österreich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können

Oktober 21, 2025 Community

Während der Vorbereitung für diesen Artikel stellte ich mir oft die Frage: Haben ukrainische Künstler*innen in Österreich spezielle Chancen, einen legalen Status zu erhalten? Man könnte meinen, dass Bücher, Ausstellungen und internationale Auszeichnungen ihnen die richtigen Türen öffnen sollten. Doch ich stellte schnell eine ernüchternde Tatsache fest: Für alle, die nach 2022 angekommen sind, gelten die gleichen Regeln. Künstler*innen sind da keine Ausnahme. Was uns alle verbindet ist die Tatsache, dass wir auf der Suche nach Zuflucht vor dem Krieg nach Österreich gekommen sind und in den meisten Fällen nicht über genügend Ressourcen verfügten, um ohne Sozialunterstützung zu überleben. Diese Unterstützung wird jedoch nicht ewig währen, und die EU hat bereits das Enddatum für den vorübergehenden Schutz für Ukrainer*innen in Europa festgelegt – den 4. März 2027.

Das bedeutet, dass nicht mehr viel Zeit bleibt, um nach langfristigen Lösungen zu suchen. Das nächste Jahr wird entscheidend sein: Die EU wird Regeln für einen „sanften Übergang“ zu anderen Formen des Aufenthaltsstatus entwickeln. Für diejenigen, die bereits einen Arbeitsplatz haben, studieren oder ein Unternehmen führen, wird es einfacher sein. Für schutzbedürftige Gruppen werden Ausnahmen gewährt.

Für alle anderen bestehen zwei Möglichkeiten: entweder ihren Status legalisieren oder freiwillig in ihre Heimat zurückkehren.

Expert*innen raten davon ab, bis zum letzten Moment zu warten. Der Prozess der Legalisierung des Aufenthalts ist zwar komplex, ist aber durchaus gangbar.

Welche Möglichkeiten haben Künstler*innen also in Österreich und welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen?

Wie ist die Ausgangslage für Künstler *innen?

Nach 2022 haben sich die Regeln in Österreich geändert. Zuvor konnten Künstler*innen eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung für Kulturschaffende (Niederlassungsbewilligung – Künstler*innen) beantragen. Jetzt gibt es für Ukrainer*innen, die vorübergehenden Schutz und die sogenannte „Blue Card“ erhalten haben, nur noch einen Weg – die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus (RWR+). In der Praxis gibt es zwei Möglichkeiten:

  • unter vorübergehendem Schutz bleiben, bis dieser ausläuft, oder
  • zur RWR+ wechseln, wobei die Gültigkeit der Blue Card auch nach Erhalt des neuen Status erhalten bleibt.

Welche Anforderungen gibt es dafür?

Die Regeln sind recht klar und für alle Berufe gleich. Erstens muss man mindestens 12 Monate lang voll versichert gewesen sein – das heißt, Teil des österreichischen Sozialversicherungssystems, einschließlich Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.
Die zweite Voraussetzung ist ein ausreichendes Einkommen, das die finanzielle Unabhängigkeit belegt.
In diesem Fall gibt es zwei mögliche Wege für Künstler*innen : Selbstständigkeit oder Anstellung.

Als selbstständige*r Künstler*in (Selbständige Künstler), sei es als Schriftsteller*in, Maler*in, Musiker*in, Designer*in, Fotograf*in oder Bildhauer*in, meldet man die Geschäftstätigkeit offiziell an und zahlt Beiträge ins Sozialsystem ein.
Alternativ kann man auch im Rahmen einer Anstellung mit einem Arbeitsvertrag arbeiten. Auch mehrere Kurzzeitverträge können angerechnet werden, solange sie zusammen das erforderliche Einkommen und den erforderlichen Versicherungsschutz bieten.

Sind Arbeitsunterbrechungen zulässig?

Für angestellte Künstler*innen gilt die Grundregel, dass man innerhalb von 24 Monaten vor der Antragstellung mindestens 12 Monate Berufserfahrung nachweisen muss. Diese kann kontinuierlich oder durch mehrere Verträge angesammelt sein. Beispielsweise zählen drei Monate Arbeit, eine Pause und dann weitere drei Monate – solange sich insgesamt ein volles Jahr versicherter Beschäftigung ergibt.
Für Selbstständige ist der Stichtag das Datum der Gewerbeanmeldung und damit der Erhalt der Steuerinummer. Die Behörden legen weniger Wert auf die angesammelte Arbeitszeit als vielmehr auf die Kontinuität. Die drei Monate vor Einreichung des Antrags sind entscheidend, da man für diesen Zeitraums die Erfüllung aller Anforderungen nachweisen muss.

Zählen auch internationale Aktivitäten?

Ausstellungen, Buchmessen, Festivals, Auszeichnungen, Stipendien oder Förderungen können in der Tat hilfreich sein – vor allem als zusätzlicher Nachweis der künstlerischen Tätigkeit. Wenn die Behörden im Zweifel sind, können sie solche Nachweise verlangen. In diesem Fall kann internationale Anerkennung helfen, sie ersetzen jedoch nicht die Kernanforderungen: Einkommen und Versicherung. In dieser Hinsicht werden Künstler*innen wie alle anderen Besitzer*innen einer Blue Card behandelt.

Wie hoch ist das geforderte Mindesteinkommen?

Die Anforderungen an das Einkommen hängen von der Familienzusammensetzung ab und werden regelmäßig auf Bundesebene aktualisiert.
Derzeit gelten folgende Schwellenwerte:
– Für eine Einzelperson: 1.273,99 € pro Monat.
– Für ein Paar: 2.009,85 € pro Monat.
– Zusätzlich 196,57 € für jedes Kind.

Es gibt einen Freibetrag von 359,72 €, der von Fix-Ausgaben wie Miete oder Darlehenszahlungen abgezogen werden kann. Wenn das Nettoeinkommen nach diesen Abzügen immer noch über dem Schwellenwert liegt, gilt man als finanziell unabhängig und hat Anspruch auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus.Welche Dokumente belegen das Einkommen?

Für selbstständige Künstler*innen sind Rechnungen, die ausgestellt und vollständig bezahlt wurden, der einfachste Nachweis. Wenn man die Geschäfte bar abwickelt, muss man ein Kassenbuch führen. Sobald das Jahreseinkommen 7.500 € übersteigt, schreibt das österreichische Gesetz eine Registrierkasse vor.

Einkünfte aus dem Ausland, einschließlich der Ukraine, werden ebenfalls als gültig angesehen, sofern sie durch Verträge, Rechnungen oder Kontoauszüge belegt sind. Zahlungen in Griwna werden zum Wechselkurs am Tag des Eingangs in Euro umgerechnet.

Kann man von Österreich aus für ein ukrainisches Unternehmen arbeiten?

Wenn man in Österreich wohnt und als Selbstständige*r gemeldet sind, gelten die Dienstleistungen für ukrainische oder internationale Kund*innen (Texte, Design, Kunstwerke, Musik) als österreichisches Einkommen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Arbeitsverträge mit ukrainischen Unternehmen sind jedoch nicht gültig, da man physisch in Österreich arbeitet, was den Bedingungen widerspricht.

Muss man im Fall von Selbständigkeit sofort auf Sozialleistungen verzichten?

Man muss die Caritas und das AMS informieren, wenn man selbständig verdient. Ausnahmen sind in der Anfangsphase der Selbstständigkeit möglich, wenn man möglicherweise Ausgaben, aber keine Einnahmen hat. In solchen Fällen kann eine Übergangsunterstützung für mehrere Monate gewährt werden, jedoch sind regelmäßige Kontoauszüge erforderlich.

Welche anderen Einkommensquellen werden akzeptiert?

– Mieteinnahmen aus Immobilien in der Ukraine (mit Verträgen und Kontoauszügen), wenn man keine Sozialhilfe bezieht

  • Offizielle Ersparnisse (werden als Rücklagen anerkannt)
  • Unterhalt durch den Ehepartner/die Ehepartnerin (Dokumentation durch Überweisungen)
  • Verkauf von Eigentum, wie z. B. einem Auto oder Grundstück (mit Verträgen und Zahlungsnachweisen)

    Inoffizielle Unterstützungen von Verwandten oder Freunden sowie Kindergeld (außer wenn es direkt an erwachsene Kinder gezahlt wird) werden nicht angerechnet.

Sind Deutschkenntnisse zwingend erforderlich?

Um die RWR+ zu erhalten, benötigen man zumindest ein Deutschzertifikat der Stufe A1. Es gibt jedoch eine wichtige Besonderheit: Ein ins Deutsche übersetztes Hochschuldiplom (Bachelor- oder Masterdiplom einer Ukrainischen Universität) kann das Sprachzertifikat ersetzen. Somit kann man auch ohne Deutsch-Zertifikat einen Antrag stellen und eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung erhalten (sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind).

Bewirbt man sich nur mit dem A1-Zertifikat, wird die Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr ausgestellt. Mit einem Diplom oder einem Zertifikat einer höheren Stufe kann man sofort eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Nach fünf Jahren kann man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Häufige Fehler und Irrtümer von Künstler*innen bei der Antragstellung

Eine Aufenthaltsgenehmigung wird nur bis zum Ablaufdatum des internationalen Reisepasses ausgestellt. Für viele Ukrainer*innen wird dies im Jahr 2027 der Fall sein – was automatisch die Gültigkeit der Aufenthaltskarte verkürzt. Das Gleiche gilt für Kinderpässe. Dies ist Fehler Nr. 1.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Einreichung eines „Prekariumvertrags“ (Dabei handelt es sich um die jederzeit widerrufbare, unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohnraum ohne fixe Laufzeit) Dieses Dokument wird nicht akzeptiert; es ist ein gesetzlicher Mietvertrag erforderlich. Schließlich gibt es noch den Mythos der Ausnahmen für „bekannte“ Künstler*innen. Keine Auszeichnung, keine berufliche Leistung und keine internationale Anerkennung befreit jemanden von der Erfüllung der Standardanforderungen: Versicherung, Einkommen und Unterkunft.

Können Anstellung und Selbstständigkeit kombiniert werden?

Für viele Künstler*innen ist dies die praktischste Lösung. Zwei Einkommensquellen bieten mehr Stabilität, allerdings fallen auch höhere Steuern an.

Sozialversicherungsfonds für Künstler*innen

In Österreich gibt es spezielle Fonds zur Unterstützung selbstständiger Künstler*innen. Der Sozialversicherungsfonds für Selbstständige (SVS) kann einen Teil der Beiträge (Kranken-, Renten- und Versicherungsbeiträge) übernehmen. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss man die künstlerische Tätigkeit nachweisen (durch Veröffentlichungen, Ausstellungen, Verträge oder Mitgliedschaft in Verbänden).

Außerdem gibt es den Künstlersozialversicherungsfonds (KSF), der Künstler*innen hilft, ihre Versicherungsbeiträge teilweise oder vollständig zu decken.

Wo findet man Beratung und Unterstützung?

Mein Rat: Schieben Sie die Frage der Aufenthaltsgenehmigung nicht auf! Selbst kleine Schritte können, wenn sie rechtzeitig unternommen werden, einen großen Unterschied machen. Kostenlose Beratungen werden von Caritas Österreich (für Vertriebene und Selbstständige) und dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) angeboten, der Informationen zu Integration und Legalisierung bereitstellt. Künstler*innenverbände und -vertretungen können die künstlerische Tätigkeit bestätigen und Kreative in Fragen des Rechtsstatus unterstützen. Das alles hilft, unnötige Fehler zu vermeiden und sorgt für eine gute Vorbereitung auf den Übergang zu einem langfristigen Aufenthalt.

Olha Volynska